Vermietung von Wohnungen über eine Internetplattform als gewerblicher Beherbergungsbetrieb?
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte kürzlich zu entscheiden, ob die Vermietung einer Wohnung über die Internetplattform „Airbnb“ eine Raummiete oder eine Beherbergung im Sinne des Gewerberechts…
Gewerbeberechtigung bei Vermietung über Onlineplattformen?
Bei einer Wohnungsvermietung über eine Onlineplattform handelt es sich um eine Beherbergung im Sinne des Gewerberechts. Auswirkungen: Gewerbliche Sozialversicherung und WKÖ-Umlagen-Zahlungen.