Neue ÖNORM B 1802-1 Liegenschaftsbewertung, Teil 1
Die ÖNORM B 1802-1 Liegenschaftsbewertung, Teil 1, ist seit 15. 7. 2019 in Kraft.
Inhalte des Artikels
- Grundlagen, Anwendungsbereich und Verfahrensablau
- Gesetzliche und sonstige normierte Grundlagen
- Anwendungsbereich
- Verfahrensablauf
- Bauwert des Gebäudes
- Neubauwert des Objekts
- Wertminderung infolge Alters: Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer, wirtschaftliche Restnutzungsdauer
- Wertminderung infolge Mängel, Schäden oder rückgestauten Reparaturbedarfs
- Sachwert der Liegenschaft (bestandsfrei)
- Bodenwert
- Zubehör
- Wertminderung infolge verlorenen Bauaufwands
- Wert der Außenanlagen
- Verkehrswert der Liegenschaft
- Berücksichtigung sonstiger wertbeeinflussender Umstände
- Marktanpassung
Auf den Punkt gebracht
- Die ÖNORM B 1802-1 Liegenschaftsbewertung, Teil 1, ist seit 15. 7. 2019 in Kraft.
- Bei der Neufassung wurden hinsichtlich des Sachwertverfahrens im Wesentlichen die Inhalte der ÖNORM B 1802 übernommen.
- Der Terminus des „gebundenen Bodenwertes“ wurde bei der Neufassung der ÖNORM B 1802-1 gestrichen.
- Bei der in der ÖNORM B 1802-1 normierten möglichen Verlängerung bzw. Verkürzung der Gesamtnutzungsdauer handelt es sich aus Sicht der Autoren um ein Redaktionsversehen, da in Anlehnung an die dImmoWertV und das einschlägige Schrifttum nur die wirtschaftliche Restnutzungsdauer verlängert bzw. verkürzt werden kann.
Den gesamten Artikel, der in der Zeitschrift immo aktuell (Linde Verlag) erschienen ist, finden Sie hier!






