Neue ÖNORM B 1802-1 Liegenschaftsbewertung, Teil 1
Die ÖNORM B 1802-1 Liegenschaftsbewertung, Teil 1, ist seit 15.7.2019 in Kraft.
Inhalte des Artikels
- Allgemeine Anforderungen an eine Liegenschaftsbewertung
- Allgemeines
- Aufbau einer Liegenschaftsbewertung
- Annahmen und besondere Annahmen
- Befund, Gutachten (Wertermittlung) und Anhang
- Sorgfaltsmaßstab, Genauigkeitsanforderungen und Hinweispflicht
- Einflussgrößen für die Wertermittlung
- Zeitpunkt: Bewertungsstichtag, Qualitätsstichtag
- Merkmale der Liegenschaft
- Lage und allgemeine Wertverhältnisse
- Wertermittlungsverfahren
- Allgemeines
- Wahl des Wertermittlungsverfahrens
Auf den Punkt gebracht
- Der Punkt „Allgemeine Anforderungen an eine Liegenschaftsbewertung“ wurde überarbeitet und inhaltlich erweitert.
- Die Punkte „Annahmen“ sowie „Besondere Annahmen“ wurden
als Grundlagen der Wertermittlung in Anlehnung an die European Valuation Standards (EVS) und die International Valuation Standards (IVS) in die ÖNORM B 1802-1 übernommen. - Der Hauptpunkt „Einflussgrößen für die Wertermittlung“ wurde in der ÖNORM B 1802-1 hinsichtlich der Erfordernisse der Wertermittlungspraxis ergänzt.
- Die ÖNORM B 1802-1 stellt klar, dass auch die aus dem angloamerikanischen Raum stammende investment method als Wertermittlungsverfahren dem Stand der Bewertungswissenschaft entspricht.
Den gesamten Artikel, der in der Zeitschrift immo aktuell (Linde Verlag) erschienen ist, finden Sie hier!






