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Verkauf von selbst gebauten Wohnungen: Gewerblicher Grundstückshandel

Mai 21, 2020Fachinformationen

Private Grundstücksveräußerungen

Bei privaten Grundstücksveräußerungen selbst gebauter Gebäude wird in der Regel angenommen, dass der Gewinn der Immobilienertragsteuer von 30 % oder sogar der Herstellerbefreiung unterliegt.
Dabei wird jedoch häufig übersehen, dass bestimmte Handlungen einen gewerblichen Grundstückshandel begründen können und der laufende Einkommensteuertarif mit einem Steuersatz von bis zu 55 % zur Anwendung gelangt.

Abverkaufen von Wohnungen eines selbst errichteten Hauses

Als eine solche Handlung wurde seitens des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) erst jüngst wieder das Abverkaufen einiger Wohnungen eines selbst errichteten Hauses angesehen. Eine konkrete Zahl an verkauften Wohnungen wurde wieder nicht genannt, es kommt stets auf das Gesamtbild des Einzelfalles an.

Der VwGH führte aus: Keine Vermögensverwaltung, sondern ein gewerblicher Grundstückshandel liegt vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht. Werden Grundstücke erworben, um diese zu bebauen, und in nahem zeitlichen Zusammenhang ein Teil der Wohnungen veräußert, so kann bereits bei einer geringen Anzahl von Objekten eine gewerbliche Tätigkeit entstehen.

Quelle: Grazer Treuhand Steuerberatung, Dr. Stefan Drawetz, Haus & Eigentum, Heft Mai 2020

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