Zusammenfassung unseres Fachartikels im Heft 4/2019 in der Zeitschrift immo aktuell: Immobilien – Steuern – Recht
Neue ÖNORM B 1802-1 Liegenschaftsbewertung, Teil 1
Die ÖNORM B 1802-1 Liegenschaftsbewertung, Teil 1, ist seit 15. 7. 2019 in Kraft.
Anwendungsbereich
Während sich der Anwendungsbereich der zurückgezogenen ÖNORM B 1802 auf die Ermittlung der Grundlagen des Verkehrswertes beschränkte, bezieht sich die ÖNORM B 1802-1 auf die Ermittlung der folgenden Werte:
- Verkehrs- oder Marktwert
- beizulegender Zeitwert
- beizulegender Wert
- Beleihungswert nach BWG bzw. EVS
- fairer Wert
- fiktive Anschaffungskosten
- Fixpreis nach WGG
- gemeiner Wert
- Individualwert
- Teilwert
- vorhandener Bauwert gemäß BauRG
Abgrenzung der Wertbegriffe
- Die Begriffe Verkehrswert und Marktwert können synonym verwendet werden.
- Der Verkehrs- bzw. Marktwert muss allerdings in Einzelfällen vom beizulegenden Zeitwert (fair value for accounting purposes) differenziert werden.
- Die Beleihungswertbegriffe nach Bankwesengesetz (BWG) und European Valuation Standards (EVS) können synonym verwendet werden.
- Der faire Wert, der Fixpreis nach WGG, der gemeine Wert, der Individualwert und der vorhandene Bauwert gemäß BauRG stellen eigenständige Wertbegriffe dar, die inhaltlich vom Markt- und Verkehrswert abweichen.
Den gesamten Artikel, der in der Zeitschrift immo aktuell (Linde Verlag) erschienen ist, finden Sie hier!






