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Aktuelle Verwaltungskostenpauschale gem. § 22 MRG

Januar 24, 2019Fachinformationen

Die Verwaltungskostenpauschale gem. § 22 MRG wurde angepasst und beträgt für das Jahr 2019 EUR 3,60 pro m² Nutzfläche pro Jahr.

Verwaltungskostenpauschale 2016 gemäß § 22 MRG: EUR 3,43 pro m² p. a.

Verwaltungskostenpauschale 2017 gemäß § 22 MRG: EUR 3,43 pro m² p. a.

Verwaltungskostenpauschale 2018 gemäß § 22 MRG: EUR 3,59 pro m² p. a.

Verwaltungskostenpauschale 2019 gemäß § 22 MRG: EUR 3,60 pro m² p. a.

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