Neue ÖNORM B 1802-1 Liegenschaftsbewertung, Teil 1
Die ÖNORM B 1802-1 Liegenschaftsbewertung, Teil 1, ist seit 15. 7. 2019 in Kraft.
Inhalte des Artikels
- Grundlagen, Anwendungsbereich und Verfahrensablauf
- Gesetzliche und sonstige normierte Grundlagen
- Anwendungsbereich
- Verfahrensablauf
- Ertrag
- Rohertrag
- Bewirtschaftungsaufwand
- Reinertrag – Reinertrag der baulichen Anlage
- Zinssatz
- Liegenschaftszinssatz
- Kapitalisierungszinssatz
- Berücksichtigung sonstiger wertbeeinflussender Umstände
- Verkehrswert
Auf den Punkt gebracht
- Die ÖNORM B 1802-1 Liegenschaftsbewertung, Teil 1, ist seit 15. 7. 2019 in Kraft.
- Bei der Neufassung wurden hinsichtlich des Ertragswertverfahrens grundlegende Änderungen gegenüber den Inhalten der ÖNORM B 1802 vorgenommen.
- Der Terminus des „Liegenschaftszinssatzes“ wurde neu in die ÖNORM B 1802-1 aufgenommen und ist für die Verkehrs- bzw. Marktwertermittlung maßgeblich.
- Der Begriff „Kapitalisierungszinssatz“ ist bei Anwendung des statischen Ertragswertverfahrens ausschließlich für die Beleihungswertermittlung zu verwenden.
- Die Ableitung des Liegenschaftszinssatzes kann im Sinne einer Markttransparenz sowie einer modell- und referenzkonformen Wertermittlung nur durch die Einrichtung von Gutachterausschüssen erfolgen.
Den gesamten Artikel, der in der Zeitschrift immo aktuell (Linde Verlag) erschienen ist, finden Sie hier!






